Mehr Transparenz beim Erziehungsbeauftragten
Mehr Transparenz beim Erziehungsbeauftragten Die sehr allgemein gehaltene Definition des Erziehungsbeauftragten im Jugendschutzgesetz (§ 1, Abs. 1,4 JuSchG) muss spezifiziert werden. Ebenso ist eine von den Jugendämtern eine genaue Richtlinie zur Auslegung von § 5,1 JuSchG zu erarbeiten. Die Ernennung eines Erziehungsbeauftragten darf nicht durch ein von einem Diskobetreiber ins Netz gestelltes Schriftstück erfolgen, sondern […]