02.07.2023

Wie Deutschland seine Schwerkranken auf den Schwarzmarkt zwängt: Die heimliche Cannabisreform!

Wir Jungen Liberalen Hessen fordern, dass der G-BA (Unterausschuss Arzneimittelrichtlinien) den Umgang mit Cannabis als Medizin für chronisch und schwer kranke Menschen bzw. für die Palliativmedizin nicht rückschrittlich reformiert. Patienten dürfen nicht zurück in die Illegalität eines unkontrollierten Beschaffungsmarktes kriminalisiert werden, wie auf Stand von 2011 bis 2017. Der G-BA soll die für Cannabis als Medikament sprechenden Ergebnisse der Begleitstudie neu bewerten und die Kritik der Apotheken- und Patientenverbände, dass Patienten, durch die geplante Beschlusslage der Gesundheitsreform um Cannabis, erheblich und gesundheitlich gefährdet würden, da viele von ihnen mit unkontrollierten Schwarzmarktpräparate dosieren müssten oder auf (legale) Opioide zurückgreifen könnten. Explizit fordern wir, dass für die Verschreibung von kassenärztlich erstatteten und privaten Rezepten kein neues, den Patienten
diskriminierendes Genehmigungsverfahren eingeführt oder nur bestimmte ärztliche Fachrichtungen für die Administration zugelassen wären. Auch möchten wir verhindern, dass bereits bestehende Cannabispatienten durch eine Verschreibungsblockade von Rezepten vor einem stationären psychiatrischen Aufenthalt gezwungen wären, eine in diesem Fall absurde, mehrmonatige Entzugstherapie zu absolvieren.

Weitere Beschlüsse

09.08.2026

Kommunalpolitik raus aus Hinterzimmern rein ins Netz!

Die Jungen Liberalen Hessen fordern die Landesregierung auf, die Hessische Gemeindeordnung (HGO), insbesondere § 52 HGO (Öffentlichkeit), dahingehend zu ändern, dass öffentliche...
17.05.2026

Mein Haus – meine Werbefläche

Die Jungen Liberalen Hessen fordern, dass Außenwerbung nur dann als bauliche Anlagen gelten, wenn Sie tatsächlich die Kriterien für bauliche...
19.04.2026

Religionsfreiheit braucht Schutz: Kein Kopftuch für Kinder

Die Jungen Liberalen Hessen fordern ein Kopftuchverbot an hessischen Schulen für Schülerinnen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder...