Die Jungen Liberalen Hessen fordern ein Kopftuchverbot an hessischen Schulen für Schülerinnen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Kinder vor Erreichen der Religionsmündigkeit sind besonders vor religiösem Zwang zu schützen. Nach deutschem Recht tritt die Religionsmündigkeit mit Vollendung des 14. Lebensjahres ein.
Zugleich fordern wir den Ausbau schulischer Unterstützungsstrukturen für Schülerinnen und Schüler, die religiösen oder familiären Zwang erfahren.
Dafür braucht es insbesondere Beratungsangebote, geschulte Ansprechpartner an Schulen sowie eine bessere Vernetzung mit Jugendhilfe und Schulpsychologie.