Verlängerung der staatlichen Strompreisgenehmigung
Das Preisgenehmigungsverfahren der Länder wird im Zuge des Energiewirtschaftsgesetzes Mitte 2007 auslaufen. Angesichts der Tendenz zu unangemessen hohen Strompreisen und eines Oligopols auf dem deutschen Strommarkt, ist die staatliche Preisgenehmigung so lange fortzuschreiben, bis sich auf einem Konkurrenzmarkt marktkonforme Preise gebildet haben werden.