Die Jungen Liberalen Hessen setzen sich dafür ein, dass Schülervertretungen möglichst einfach und unkompliziert arbeiten können. Wir fordern eine Veränderung des hessische n Schulgesetzes und der Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen wie folgt:
I. Ersetze § 131 HSchG Absatz 3 Satz 3: “Die Amtszeit dauert zwei Schuljahre.” durch “Die Amtszeit dauert ein Schuljahr.”
II. Ersetze § 131 HSchG Absatz 3 Satz 9: “Sind keine Bewerberinnen und Bewerber vorhanden, die nach Satz 5 oder 8 als Ersatzmitglieder berufen wären, sind Ersatzmitglieder für den Rest der Amtszeit nachzuwählen.” durch “Ersatzmitglieder können jederzeit für den Rest der Amtszeit nachgewählt werden.”
III. Ersetze § 15 Sch/StudVtrV HE Satz 2 “Als Erklärung der Schülerschaft kann nur eine Aussage veröffentlicht werden, die von dem zuständigen Organ der Schülervertretung beschlossen wurde.” durch “Als Erklärung der Schülerschaft kann nur eine Aussage veröffentlicht werden, die von dem Schülerrat, der Schülerversammlung oder dem Vorstand des Schülerrats beschlossen wurden.”