01.01.2000

Stärkere Kontrollen bei der Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Jugendliche

Die Jungen Liberalen Hessen setzen sich für eine verschärfte Kontrolle der Abgabe von Alkohol und Zigaretten an Jugendliche ein. Der Umgang mit Alkohol und Zigaretten birgt gewisse Gefahren, weswegen deren Konsum erst ab einem bestimmten Alter (branntweinhaltiger Alkohol 18 Jahre, Zigaretten und anderer Alkohol 16 Jahre, §§ 9 I, 10 I JuSchG) erlaubt ist.
Um diese gesetzlichen Bestimmungen besser durchsetzen zu können, müssen sich Kommunen und Ordnungsämter endlich ihrer Verantwortung stellen.
Die regelmäßige und konsequente Überwachung der Einhaltung dieser Jugendschutzvorschriften muss überhaupt wieder in das Gedächtnis der Verwaltung zurückkehren und dort einen hohen Stellenwert einnehmen. Ebenso wie das Feststellen und Sanktionieren von Falschparkern müssen auch regelmäßige Besuche bei den Kiosken, Tankstellen, Supermärkten und Gaststätten der Kommune dem Verwaltungsalltag angehören. Hier kann auch das Höchststrafmaß (Geldbuße iHv 50 000 Euro) ausgeschöpft werden. 
Der Altersnachweis soll nur noch mit einem staatlichen Identitätsdokument erbracht werden können (Personalausweis, Führerschein, Reisepass etc).
Andere Dokumente (Schülerausweis, Vereinsmitgliedskarte etc.) sind aufgrund der zahlreichen Fälschungsmöglichkeiten nicht ausreichend. Eine komplette Abschaffung von Zigarettenautomaten ist selbstverständliche Konsequenz dieser Forderungen. Auch ein Automatensystem mit Chip-Karte ist gerade bezüglich des Jugendschutzes zu missbrauchsanfällig. Zigaretten sollen – wie Alkohol – nur noch von Menschen verkauft werden.
Eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze macht auch die Strafsteuer auf die sog. „Alkopops“, die zu den branntweinhaltigen Getränken gehören und somit nur von Volljährigen erworben und konsumiert werden dürfen, weiterhin überflüssig. Die Steuer stellt eine nicht hinzunehmende Beeinträchtigung für die Hersteller und „legalen“ Konsumenten dar.

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