Schützt die konventionelle Landwirtschaft vor den Ökofundis

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die wirtschaftlichen Vorteile der „konventionellen“ Landwirtschaft gegenüber der „ökologischen“ Landwirtschaft durch immer strengere Vorschriften sukzessive beseitigt werden. So kommt die „Agrarwende“ für eine 100 % „ökologische“ Landwirtschaft durch die Hintertür auch wenn offiziell an dem Ziel von maximal 20 % „ökologischer“ Landwirtschaft festgehalten wird. Die Jungen Liberalen Hessen fordern daher von den zuständigen Behörden und den Ihnen übergeordneten Ministerien eine Entideologisierung ihrer Vorgaben für landwirtschaftliche Betätigung:

Die Zulassung von Agrarchemikalien (Pflanzenschutzmittel und Dünger) in Bezug auf ihre Wirkung an Menschen soll nur von der Gefährlichkeit der Substanzen beim üblichen Umgang und bei der Aufnahme von haushaltsüblichen Mengen der behandelten Pflanzen beim Verbraucher abhängig gemacht werden. Beschäftigte der Agrarwirtschaft werden bereits ausreichend durch die einschlägigen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften geschützt. Nur Mittel der Krebskategorie 4 nach IARC sollten verboten sein.

Lebensmittel aus Nicht-EU-Ländern sollen nur eingeführt werden dürfen, wenn Sie ausschließlich mit auch in der EU zugelassenen Agrarchemikalien erzeugt wurden.

Im Lichte der Fortschritte in der Gentechnik (Stichwort CRISPR/Cas9) fordern wir ein vereinfachtes Zulassungsverfahren analog zum Zulassungsverfahren bei „konventionellen“ Züchtungen für gentechnisch-veränderte Organismen (GVO), bei denen lediglich die Aktivität bereits im nicht-modifizierten Organismus vorhandener Gene verändert wurde bzw. nur phänotypische Merkmale des nicht-modifizierten Organismus geändert wurden. Für GVO, bei denen Gene über Gattungsgrenzen hinweg übertragen wurden oder neue Eigenschaften wie Resistenzen gegen Agrarchemikalien oder gar die Eigenproduktion von Agrarchemikalien durch das GVO „eingekreuzt“ wurden, sollen weiterhin die bestehenden umfangreicheren Zulassungsverfahren für GVO angewandt werden.

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