Die rechtlichen Grundlagen im Bezug auf die Samenspende müssen der eigentlichen Idee entsprechen. In diesem Sinn verzichtet die potenzielle Mutter auf sämtliche Ansprüche (z.B. Unterhalt), die gegenüber dem Samenspender geltend gemacht werden können und der Samenspender seinerseits verzichtet ebenfalls auf seine Anspruchsrechte gegenüber der Mutter an dem Kind (z.B. Besuch, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung). Dies soll Rechtssicherheit in einem Bereich schaffen, der heutzutage rechtlich nicht exakt definiert worden ist. Jedoch soll ein Recht auf Kenntnis der Abstammung für das Kind weiterhin gewährleistet werden.
Mögliche Ausnahmeregelungen bezüglich abweichender Regelungen sind bei Bedarf durch schriftliche Vereinbarungen individuell unter den beiden Parteien zu vereinbaren.