Die Taten der sogenannten Klimaaktivisten der Letzten Generation müssen schnell und konsequent verfolgt werden und sofern notwendig präventiv verhindert werden. Das Hessische Justizministerium soll in Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgende Maßnahmen ergreifen:
- Die Staatsanwaltschaften sollen unter Koordinierung der Generalstaatsanwaltschaft weitere Planstellen für die effektive Verfolgung von Straftaten schaffen. Entsprechende Maßnahmen sollen auch für die Amts- und Landgerichte geschaffen werden. Das Ziel soll der schnelle Abschluss aller Verfahren sein.
- Der Unterbindungsgewahrsam (§ 35 HSOG) ist auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Hessischen Landesverfassung hin zu überprüfen. Eine Einschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung darf nicht stattfinden.
- Die Verfolgung entsprechender Straftaten als Nötigung oder Sachbeschädigung ist durch die Hessischen Strafverfolgungsbehörden konsequent zu gewährleisten.