Polizeiarbeit im liberalen Rechtsstaat


Polizeiarbeit im liberalen Rechtsstaat

Ein liberaler Rechtsstaat darf keine ausufernde Kontrollinstanz für den Bürger darstellen, sondern darf und muss lediglich einen gesetzlichen Rahmen zur Sicherung der gesetzlichen Ordnung bilden.
Die Jungen Liberalen Hessen bekennen sich in diesem Rahmen klar zur Polizei als exekutive Staatsgewalt, die im Sinne des Rechtsstaats und dessen Grundsätzen geltendes Recht effektiv durchsetzen kann und soll. Dies gelingt nur durch eine moderne technische Ausstattung, gut ausgebildetes Personal und angemessene Finanzmittel, damit die Polizei ihrer Aufgabe, die innere Sicherheit zu gewährleisten, bestmöglich nachkommen kann.
Eine starke Präsenz im öffentlichen Raum muss entsprechend der Wahrscheinlichkeit zur Begehung von Straftaten stattfinden, ist jedoch, sofern eine solche Gefahr nicht besteht, abzulehnen. Übermäßige Präsenz von uniformierten Beamten führt regelmäßig nicht zu einem höheren Sicherheitsempfinden, sondern vielmehr zu Angst und Misstrauen.
Polizeibeamte sind keine Sekretäre und auch keine Schreibkräfte für Strafzettel, sondern Garanten der inneren Sicherheit. Daher fordern die Jungen Liberalen, dass Polizeibeamte von reinen Verwaltungstätigkeiten soweit wie möglich entlastet werden.

Personal und Ausbildung
Sowohl für die Effektivität als auch für das Ansehen und die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung ist eine sorgfältige Personalauswahl für den Polizeiberuf sowie eine hervorragende und professionelle Ausbildung unerlässlich.
Die Jungen Liberalen begrüßen, dass der Berufseinstieg über die Ausbildung zum Polizeimeister in Hessen nicht weiter verfolgt wird. Gerade mit Blick auf die zunehmend größer werdende Anzahl an Abiturienten und den staatlich garantierten Anspruch auf innere Sicherheit ist auch bei der Personalauswahl stets darauf zu achten, bestqualifiziertes Personal einzustellen. Für diesen wichtigen Bereich ist ein Hochschulstudium nicht nur erforderlich, sondern gar geboten. Daher ist auch für die Zukunft das Studium an einer entsprechenden Verwaltungsfachhochschule zum Polizei- bzw. Kriminalkommissar mit Einstig in den gehobenen Dienst zu verfolgen.
Wichtig ist zudem, dass das als sowohl mental als auch körperlich leistungsfähig geltende Personal diesen Zustand auch im Verlauf des Arbeitslebens beibehält. Daher sind die verpflichtende sportliche Betätigung sowie auch über die Ausbildung hinweg kontinuierlich durchgeführte Überprüfungen der Leistungsfähigkeit unerlässlich, um das hohe Niveau über alle Altersgruppen hinweg sicherzustellen.
Zur Sicherheit von Polizei und Bürgern sind strenge Form- und Verfahrensvorschriften unerlässlich. Nur durch Rechtssicherheit kann sowohl die Effektivität und Sicherheit in der Arbeit der Beamten als auch das Rechtsempfinden der Bürger sichergestellt werden. Darin und in einer entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit sehen die Jungen Liberalen die besten Mittel,  um Vorurteilen wie polizeiliche Willkür vorzubeugen. Aus dem gleichen Grund hat auch eine Kontrolle der einzelnen Polizisten durch eine externe und unabhängige Stelle zu erfolgen. Diese Stelle soll mit staatsanwaltlichen Rechten ausgestattet werden und die Strafverfolgung von Straftaten von Polizeibeamten vor Gericht übernehmen.
Einen freiwilligen Polizeidienst ohne ausreichende Qualifizierung und frei von jeglichen hoheitlichen Rechten lehnen die Jungen Liberalen Hessen entschieden ab. Die Einsetzung dessen stellt lediglich einen Versuch dar, Lücken bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit Niedrig-Lohn-Personal zu schließen. Darüber hinaus ist es angesichts von zahlreichen Angriffen auf freiwillige Polizeihelfer unverantwortlich, rudimentär ausgebildete Bürger mit der schwierigen und gefährlichen Aufgabe der Wahrung der öffentlichen Sicherheit zu betrauen.

Polizei bei Demonstrationen und Großveranstaltungen
Gerade bei Demonstrationen und Großveranstaltungen ist oftmals ein Polizeieinsatz zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Verhinderung von Straftaten unerlässlich. Hierbei ist jedoch eine Kennungspflicht für den einzelnen Polizeibeamten in Form einer möglichst kurzen Kennungsnummer erforderlich, damit auch der einzelne Polizist als solcher individualisiert wahrgenommen werden kann und bei einem Verstoß gegen geltendes Recht auch eine entsprechende Strafanzeige möglich ist. Diese Kennung ist deutlich sichtbar vorne und hinten auf dem Brust- bzw. Rückenbereich anzubringen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass auch Polizeibeamte aus anderen Bundesländern, die im Rahmen eines solchen Einsatzes in Hessen aktiv werden, ebenfalls unter die Kennungspflicht fallen.
Die Aufnahme von einzelnen Personen in polizeiliche Karteien beispielsweise von Hooligans oder ähnlichen Person mit Tendenz zur Begehung von Straftaten ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Strafprävention. Jedoch ist zum Schutze des Einzelnen, der durch eine solche Maßnahme ungerechtfertigt in eine Kartei aufgenommen werden könnte und dadurch Nachteile erleidet, unerlässlich, die betreffende Person schriftlich über ihre Aufnahme in die Kartei in Kenntnis zu setzen.
Die Kennzeichnungsnummern der Polizisten sollen in regelmäßigen Abständen oder nach besonderen Ereignissen (z.B. Großeinsätze usw.) wechseln. Dadurch sollen Beamte vor gezielter Verfolgung geschützt werden. Bei länderübergreifenden Polizeieinsätze muss gewährleistet sein, dass die Beamten unterschiedlicher Länderpolizeien nicht dieselben Nummern verwenden.
Als Träger des Gewaltmonopols ist der Staat alleine zur Gewährleistung der inneren Sicherheit zuständig und befugt. Eine allgemeine Kostentragungspflicht für private Veranstalter ist deshalb abzulehnen.

Polizeidrohnen
Die Jungen Liberalen Hessen sehen im Einsatz von Polizeidrohnen eine gut geeignetes Mittel zur Koordinierung von Polizeieinsätzen und zur Einschätzung der jeweiligen Gefahrenlage. Dennoch sind mit jeder Aufnahme von Personen gerade im Rahmen einer Demonstration nicht unerhebliche Eingriffe in staatlich garantierte Grundrechte der einzelnen Bürger verbunden. Daher sind solche Drohnen lediglich zur Erzeugung eines „Livestreams“ im Rahmen der Überwachung und Koordinierung zu verwenden. Eine dauerhafte Aufzeichnung ist dagegen strikt abzulehnen.

Bodycams
Die Verwendung von sogenannten „Bodycams“, also fest installierten Kameras auf den Schultern der Polizeibeamten, die per Knopfdruck aktiviert werden können, ist für die Jungen Liberalen grundsätzlich zu begrüßen. Auf diese Weise wurden bereits allein durch den Abschreckungseffekt ein rückgängiges Gewaltverhalten gegenüber Polizisten wahrgenommen.  Dennoch findet auch hier ein nicht unerheblicher Grundrechtseingriff statt, der wiederum an festen rechtlichen Auflagen orientiert in Einklang mit den individuellen Freiheits- und Persönlichkeitsrechten eines jeden Einzelnen gebracht werden muss. Zunächst muss hierbei für den Bürger die Kamera als solche sowie deren Betriebszustand beispielsweise durch eine hell leuchtende Diode deutlich erkennbar sein. Sowohl für die Staatsgewalt als auch für den einzelnen gefilmten Bürger muss die gemachte Aufzeichnung einsehbar bleiben. Des Weiteren müssen die gemachten Aufnahmen automatisch nach 2 Wochen, wenn in dieser Zeit weder durch die Staatsgewalt noch durch den betroffenen Bürger Einspruch eingelegt wurde, gelöscht werden. Eine Verwendung von Bodycams bei Demonstrationen ist mit Blick auf den hohen grundgesetzlichen Schutz dagegen grundsätzlich abzulehnen.

Offene Dauerobservationen
Offene Dauerobservationen als polizeiliches Mittel zur Überwachung von möglicherweise gefährlichen Personen über einen langfristigen Zeitraum stellen für die Jungen Liberalen einen absolut unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte und eine nicht zu rechtfertigenden finanzielle Belastung dar und sind folglich abzulehnen.

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