Die Jungen Liberalen Hessen fordern die Hessische Landesregierung auf, ein strukturiertes Bürokratieabbauprogramm für die hessischen Sicherheitsbehörden – insbesondere Polizei und Staatsanwaltschaften – aufzulegen. Ziel ist es, den Anteil administrativer Tätigkeiten am Arbeitsalltag von Ermittlerinnen und Ermittlern signifikant zu reduzieren und dadurch mehr Kapazitäten für die eigentliche Kernaufgabe zu schaffen: die Gewährleistung der inneren Sicherheit.
Konkret fordern wir:
1. Abbau unverhältnismäßiger Statistikpflichten
Hessische Sicherheitsbehörden sind verpflichtet, eine Vielzahl statistischer Erhebungen zu erstellen, die weder der operativen Arbeit dienen noch zu einer messbaren Verbesserung der Sicherheitslage beitragen. Die Landesregierung wird aufgefordert, sämtliche bestehenden Berichtspflichten für Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften auf ihren konkreten Nutzen hin zu überprüfen. Statistikpflichten, die keinen nachweisbaren operativen oder strategischen Mehrwert erbringen, sind ersatzlos zu streichen. Die verbleibenden Berichtspflichten sind zu konsolidieren und nach Möglichkeit zu automatisieren, sodass sie keine manuelle Bearbeitungszeit binden.
2. Vollständige Digitalisierung von Ermittlungs- und Verwaltungsverfahren
Die digitale Transformation der hessischen Sicherheitsbehörden ist konsequent voranzutreiben. Papierbasierte Verfahren – insbesondere bei Anzeigenaufnahme, Aktenverwaltung und behördeninternem Schriftverkehr – sind vollständig durch digitale Prozesse zu ersetzen. Medienbrüche, die durch den Parallelbetrieb analoger und digitaler Systeme entstehen, sind zu beseitigen. Digitale Workflows müssen so gestaltet werden, dass Routinevorgänge durch Standardisierung und Automatisierung beschleunigt werden.
3. Einheitliche, sichere und kompatible Dokumentationssysteme
Die hessischen Sicherheitsbehörden nutzen teilweise fragmentierte, inkompatible IT-Systeme, die eine effiziente behördenübergreifende Zusammenarbeit erschweren und zu Doppelerfassungen führen. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine konsolidierte, einheitliche IT-Infrastruktur für die Dokumentation von Ermittlungsvorgängen einzuführen. Diese muss interoperabel mit den Systemen der Staatsanwaltschaften sowie der Bundesbehörden sein, höchsten Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards entsprechen und den Einsatz von Schnittstellen ermöglichen, die Mehrfacherfassungen desselben Sachverhalts in verschiedenen Systemen überflüssig machen.