Wir JuLis Hessen fordern, dass man Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums auf eigene Verantwortung kaufen kann. Der Verkäufer der Ware ist von der Haftung für Schäden, die aus dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums resultieren, ausgeschlossen. Die abgelaufenen Produkte müssen separat gekennzeichnet und räumlich getrennt verkauft werden.