Wir Jungen Liberalen Hessen fordern, dass das Land Hessen den Umgang mit Trans*personen bei Erhalt einer Haftstrafe würdig reformiert. Das Ausmaß der Strafe darf ihr Ziel einer Resozialisierung nicht gefährden bzw. über das Strafmaß hinaus eine Person beeinträchtigen, indem sie ihrer Identität beraubt wird und sie psychisch übermäßig und damit verfassungswidrig unterdrückt wird.
Trans*menschen müssen bei einem Hafturteil nach einer Abwägung kritischer Risikofaktoren ihrer Person und ihrer Haftstätte gemäß ihres geäußerten, empfundenen Geschlechts verlegt oder neu inhaftiert werden.
Die Entscheidung der letztendlichen Inhaftierung nach dem empfundenen Geschlecht des Inhaftierten bzw. Verurteilten oder nicht, obliegt dem Richter, welchem ein Psychiater bzw. psychiatrischer Gutachter zur Seite steht.