Unsere Grundrechte stehen unter Beschuss: Die letzten beiden GroKos haben die Rechte der Polizei im Hinblick auf die Nutzung von digitaler Überwachung immer weiter ausgeweitet. Für uns Liberale ist klar, dass ein Eingriff in Grundrechte immer verhältnismäßig sein muss, deshalb fordern wir die in den letzten Jahren ausgeweiteten polizeilichen und geheimdienstlichen Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen.
Genauso lehnen wir flächendeckende Videoüberwachung und Live-Gesichtserkennung ab. Gesichtserkennung soll nur bei Aufnahmen von bereits begangen Straftaten und nur auf die Beteiligten, nicht aber zur Zeugenfindung eingesetzt werden, außerdem dürfen die Trainingsdaten nur aus ohnehin behördlich bekannten Datensätzen bestehen und müssen im Bezug zur Art der Straftat stehen. Handy und Computer stellen einen zutiefst persönlichen Lebensbereich dar, daher müssen hier die Hürden für staatliche Eingriffe besonders hoch sein. Völlig zurecht darf die Herausgabe der Pin nicht verlangt werden, dies wird jedoch durch die Nutzung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, um ein Gerät mittels biometrischer Merkmale zu entsperren, unterlaufen, da diese vom Beschuldigten nicht verweigert werden dürfen, deshalb fordern wir §81b StGB dahin abzuändern, dass biometrische Merkmale explizit nicht zur Entsperrung von Handys, Computern etc. genutzt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Hürden an die Durchsuchung von Handys und Computern gestellt. Trotzdem wurden die Möglichkeiten zur Überwachung mittels Staatstrojaner immer weiter ausgeweitet, ursprünglich nur zu Terrorabwehr eingeführt, dürfen diese inzwischen bei einer Großzahl von Straftaten eingesetzt werden. Das wollen wir zurücknehmen. Die vom Justizministerium angestrebte Reduzierung der Einsatzmöglichkeiten ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, reicht aber noch nicht, unser Ziel ist es Staatstrojaner und damit Online-Durchsuchung, Quellen- TKÜ-Plus und Quellen-TKÜ wieder abzuschaffen.