01.01.2000

Gesundheit für unsere Krankenhäuser

Gesundheit für unsere Krankenhäuser

Zur Verbesserung der Qualität der Krankenversorgung in Hessen sollen Kliniken in staatlicher Hand zukünftig privat geführt werden sofern dadurch die Versorgung in der Fläche nicht beeinträchtigt wird.
Der Betrieb von Krankenhäusern soll öffentlich ausgeschrieben und über einen geeigneten Zeitraum, zur Amortisierung von Investitionen; an private Betreiber abgegeben werden. Weder der Bundesangestelltentarif noch der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst sollen noch Anwendung finden. Besonders die Statusgruppe der Ärzte kann fortan mit einzelnen Krankenhausbetreibern selbständig verhandeln.

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