Die Jungen Liberalen Hessen setzen sich dafür ein, dass es jeder Schülerin und jedem Schüler einer weiterführenden Schule ermöglicht wird, zwischen dem offziellen Notenschluss und vor dem Beginn der Sommerferien freiwillige Praktika zu absolvieren.
Gemäß § 69 Abs. 3 ist eine Freistellung vom Schulunterricht nur aus besonderen Gründen möglich. Das Hessische Kultusministerium soll in der einschlägigen Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) ein Praktikum, das auf den Bereich zwischen Notenschluss und offiziellem Beginn der Sommerferien begrenzt ist, als gewöhnlichen besonderen Grund für eine Freistellung
anerkennen.
Dies soll allen Schülerinnen und Schülern im Regelfall das Absolvieren eines Praktikums in einem selbst ausgewählten Bereich zu ermöglichen, um berufspraktische Fähigkeiten zu stärken und verstärkt Einblicke in die Berufswelt erhalten. Die Freistellung soll im Regelfall durch die Zustimmung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers oder der Tutorin oder des Tutors erfolgen. Eine
Zustimmung der Schulleitung soll nicht notwendig sein.
Die Freistellung wird auf Grundlage eines Nachweises der Zusage der Praktikumsstelle sowie ein an die Schule gerichtete formlose Bitte zur Freistellung der Praktikumsstelle erteilt. Die Ablehnung der Freistellung für eine Praktikum vor den Sommerferien muss durch die entsprechende Lehrkraft durch die persönlichen schulischen Leistungen oder Lernsituation der Schülerin oder des Schülers begründet werden. Auf Antrag entscheidet die Schulleitung. Im Schuljahr vor dem Abschluss der weiterführenden Schule kann der Antrag auf Freistellung ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch die entsprechenden Lehrkräfte in ihren Bemühungen um einen Praktikumsplatz unterstützt werden, um berufspraktische Kenntnisse zu erlernen und einen besseren Überblick über ihre eigenen Interessen und Fähigkeiten sowie die Verhältnisse des Arbeitsmarktes zu erhalten.