01.01.2000

Fraktionsrechte ab 2 Mandaten in die HGO

Fraktionsrechte ab 2 Mandaten in die HGO

Die JuLis Hessen fordern, in der Hessischen Gemeindeordnung festzuschreiben, dass bereits ab zwei Mandaten eine Fraktion in einer Gemeindevertretung oder einem Kreistag gegründet werden darf. Unbeachtet davon bleiben bestehende kommunale Sonderregelungen für 1-Mann Fraktionen. Weiterhin fordern die JuLis Hessen, dass bereits ab einem Mandat stimmberechtigter Zugang zu allen Ausschüssen gewährleistet sein muss.

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