Deutschland zum Aktienland machen – Langfristiges Investieren begünstigen

Die aktuelle Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen. Die staatliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge. Die FDP setzt sich schon mit dem Modell der Aktienrente für eine zukunftsgerichtete Überholung des staatlichen Rentensystems ein. Diese Maßnahme sollte mit weiteren Möglichkeiten im Bereich der privaten Altersvorsorge begleitet werden. Inspiration ist hierbei der 401k-Plan in den USA.

Es soll ein Altersvorsorge-Depot erarbeitet werden, welches es Personen ermöglichen soll Teile ihres Einkommens in Finanzmarktprodukte zu sparen. Dabei soll dieser Abzug wie bei der betrieblichen Altersvorsorge von dem zu versteuernden und dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen abgezogen werden. Dabei soll der maximal freizustellende Betrag auf 1000€ pro Monat begrenzt sein. Leistungen nach dem 5. VermBG sollen mittelfristig ebenfalls zusätzlich zu den 1000€ pro Monat in das Altersvorsorge-Depot einfließen können. Eine entsprechende Förderung ist beim Vorliegen der Voraussetzungen des 5. VermBG zugewähren. Entnahme aus dem Altersvorsorge-Depots vor dem 50. Lebensjahr hat eine Nachversteuerung der Beiträge zur Folge es sei denn, es sind die Voraussetzungen erfüllt, welche in §4 Abs. 4 – 5. VermBG genannt sind. Langfristig ist das System der staatlichen Subventionierung einzelner vermögensbildender Maßnahmen, wie dem des 5. VermBG, durch ein einheitlich abgestimmtes und umfassendes Steuer- und Rentensystem, welches ohne die Gewährung staatlicher Subventionen auskommt, zu ersetzen. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind, solange die Einkünfte innerhalb des Altersvorsorge-Depot gehalten werden, steuerfrei. Der Arbeitgeber kann anstelle oder zusätzlich zum Angebot von Zuschusszahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge Zuschusszahlungen in das Altersvorsorge-Depot vornehmen. Diese Zuschusszahlungen vermindern auf Seiten des Arbeitgebers die Berechnungsgrundlage für die Zahlungen an die Sozialversicherungen. Es soll ebenfalls ein Modell des Altersvorsorge-Depot zur Verfügung gestellt werden, in welches bereits versteuertes Einkommen einfließt. Dabei soll keine 32 maximale Grenze bestehen.

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