Einführung
Unser Schulsystem wird den Anforderungen nicht mehr gerecht: Immer schlechter werdende Leistungen der Schülerinnen und Schüler, ein Mangel an Lehrkräften und eine erdrückende Bürokratielast zeigen den akuten Handlungsbedarf auf.
Als Freie Demokraten haben wir mit „Selbständigen Schulen“ bereits vor einigen Jahren eine erste Antwort auf die anspruchsvolle Situation gefunden. Wir haben den Schulen – auf freiwilliger Basis – mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ermöglicht. Dies war ein Schritt in die richtige Richtung, da Bildung nicht mit einer Vorgaben-Gießkanne eines Ministeriums funktioniert, sondern von guten Prozessen und Engagement vor Ort abhängt. Die handelnden Akteure vor Ort wissen am besten, wie man funktionierende Prozesse aufsetzt und Probleme adäquat löst.
Neben Freiheiten für die Schulen braucht es auch ein Bildungssystem, das allen Schülerinnen und Schülern bestmögliche Chancen eröffnet. Die Annahme, dass alle im gleichen System mit den gleichen pädagogischen Konzepten am besten lernen, ist falsch. Es braucht ein dezentrales Bildungssystem, in dem sich unterschiedliche Konzepte entwickeln und miteinander in den Wettbewerb treten und in dem unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden können. Nur so kann man den jeweils regional unterschiedlichen Bedarfen gerecht werden.
Für all das braucht es Bildungsvielfalt.
Für all das braucht es Bildungsvoucher.
Ressourcenallokation/ Vouchersystem
Die Finanzierung von Schulen erfolgt aktuell aus unterschiedlichen Haushalten, beteiligt sind im Wesentlichen Land und Kommunen. Aber auch der Bund finanziert über Sonderprogramme wie zuletzt den DigitalPakt mit.
Dieses System muss geändert und vereinfacht werden. Im Kern muss das Geld direkt den Schülerinnen und Schülern folgen und direkt an die jeweilige Schule fließen. Eine Möglichkeit, dies unkompliziert abzubilden, bietet ein „Schulvouchersystem“.
Im „Schulvouchersystem“ wird den Schulen pro Schüler bzw. Schülerin ein fixer Betrag direkt zugewiesen, der anschließend von der Schule eigenverantwortlich und bedarfsgerecht verwaltet und genutzt werden kann – genauso für Baumaßnahmen wie für die Entwicklung von Konzepten, den Einkauf von Beratungsleistungen oder die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Sonderbedarfen. Für die Berechnung des Betrags müssen daher zunächst alle Schulkosten der unterschiedlichen Haushalte einbezogen und verrechnet werden.
Zum Ausgleich besonderer Bedarfe sollte ein Ressourcenschlüssel Verwendung finden, der folgende Kriterien einbezieht:
- Bildungsabschluss der Erziehungsberechtigten
- Muttersprache der Erziehungsberechtigten
- Sonderpädagogische Förderbedarfe
- Leistungsbezug der Erziehungsberechtigten
- Familienstand
Die Jungen Liberalen Hessen sehen ein Verbot von privatem Sponsoring als nicht mehr zeitgemäß an. Um Einflussnahmen und Interessenkonflikten entgegenzuwirken, soll ein landesweiter Code of Conduct entwickelt werden, der Regeln für Zuwendungen vorgibt.
Die Schulfinanzen müssen dabei stichprobenartig durch zentrale Stellen geprüft werden, um sicherzustellen, dass staatliche Mittel nicht zweckentfremdet werden.
Aufgrund der im Vergleich zu heute ungleich höheren Anforderungen an Schule und ihre Leitung sollten Schulen als rechtlich eigenständige Einheiten organisiert und Ressourcen für eine administrative Leitung zugewiesen werden. Hierbei kann eine Orientierung an den Rechtsformen heutiger Ersatzschulen erfolgen. Insbesondere müssen Regelungen für die Betriebseinstellung getroffen werden, um einen reibungslosen Übergang zu einer anderen Schule sicherstellen zu können.
Bildungsinhalte & Leistungsstandards
Nach dem Vorbild der bestehenden Ersatzschulen verbleibt die Hoheit über Abschlussprüfungen und die Genehmigung der pädagogischen Konzepte der Schulen in der Hand des Hessischen Kultusministeriums bzw. des zuständigen staatlichen Schulamtes.
Langfristig wollen wir die Zuständigkeit für Abschlussprüfungen und Lehrinhalte auf die Bundesebene verlagern, um einen bundesdeutschen Standard zu verwirklichen.
Um Vergleichbarkeit und die Einhaltung der Standards zu gewährleisten, soll in der Unter- und Mittelstufe pro Schuljahr und in der Oberstufe pro Halbjahr in jedem Fach eine landesweite Vergleichsarbeit geschrieben werden.
Die Schulen bleiben unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und darüber hinaus der politischen Neutralität verpflichtet. Eine Überwachung der Einhaltung sollte genauso Kernaufgabe einer Schulaufsicht sein, wie die Einhaltung geltender rechtlicher Vorgaben, z. B. beim Datenschutz. Empfindliche Strafen bis zur Schulschließung müssen Optionen sein.
Bei den Übergängen von der Grund- zur weiterführenden Schule und von der Mittelstufe zur Oberstufe, sollen Tests durchgeführt werden. Das Ergebnis dieser Tests soll über die Zulassung zu den unterschiedlichen Schulformen oder der Oberstufe entscheiden. Die Inhalte werden zentral vom Hessischen Kultusministerium erarbeitet und über das Land verteilt pseudonymisiert bewertet.
Übergangsregelung/Flächenabdeckung
Die Überführung der Schulen in rechtlich selbständige Einheiten und die Umstellung der Finanzierung sollte schrittweise erfolgen, um ausreichend Zeit zur Etablierung der neuen Strukturen zu geben.
Standorte in ländlichen Gegenden sollten als Einheiten mit besonders attraktiven städtischen Standorten gebündelt und unter gemeinsame administrative Leitung gestellt werden. Bei der Zuweisung von Mitteln sollte dies besondere Berücksichtigung finden und mit ergänzender Finanzierung unterlegt sein. So wird weiterhin ein flächendeckendes Schulangebot in Hessen ermöglicht.
Privaten Investoren, die Interesse haben, die Trägerschaft einzelner Schulen zu übernehmen, soll Vorrang vor eigenständiger Trägerschaft eingeräumt werden.