Die jungen liberalen Hessen fordern, dass der § 18 Abs. 2 Satz wie folgt verändert wird: „1. die Person sich an einem Ort aufhält, welcher von der Stadtverordnetenversammlung als gefährlicher Ort eingestuft wurde und…“
Zusätzlich fordern wir, dass als neuer Buchstabe c) folgendes hinzugefügt wird: „die Liste der als gefährliche Orte eingestuften Bereiche muss für jeden Bürger auf der Website des Innenministeriums einsehbar sein.
Darüber hinaus fordern wir, dass die hessische Polizei unter das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) fällt.