Samenspenden, aber richtig!

Die rechtlichen Grundlagen im Bezug auf die Samenspende müssen der eigentlichen Idee entsprechen. In diesem Sinn verzichtet die potenzielle Mutter auf sämtliche Ansprüche (z.B. Unterhalt), die gegenüber dem Samenspender geltend gemacht werden können und der Samenspender seinerseits verzichtet ebenfalls auf seine Anspruchsrechte gegenüber der Mutter an dem Kind (z.B. Besuch, Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung). Dies soll Rechtssicherheit in einem Bereich schaffen, der heutzutage rechtlich nicht exakt definiert worden ist. Jedoch soll ein Recht auf Kenntnis der Abstammung für das Kind weiterhin gewährleistet werden.
Mögliche Ausnahmeregelungen bezüglich abweichender Regelungen sind bei Bedarf durch schriftliche Vereinbarungen individuell unter den beiden Parteien zu vereinbaren.

Weitere Beschlüsse

17.05.2026

Mein Haus – meine Werbefläche

Die Jungen Liberalen Hessen fordern, dass Außenwerbung nur dann als bauliche Anlagen gelten, wenn Sie tatsächlich die Kriterien für bauliche...
19.04.2026

Religionsfreiheit braucht Schutz: Kein Kopftuch für Kinder

Die Jungen Liberalen Hessen fordern ein Kopftuchverbot an hessischen Schulen für Schülerinnen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder...
18.04.2026

Unchain the data – Gesundheitsdaten entfesseln, Wachstumspotenziale nutzen

Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) ist seit 2020 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt und stellt zentrale, anonymisierte oder pseudonymisierte...