14.10.2026

Tierschutz in Zirkussen und Zoologischen Einrichtungen

Tierschutz in Zirkussen und Zoologischen Einrichtungen

Die Jungen Liberalen Hessen setzen sich für einen neuen, anreizbasierten Ordnungsrahmen für zoologische Einrichtungen ein: mehr Transparenz, höhere Standards und eine konsequente Verknüpfung von Steuergeldern mit messbaren Artenschutzleistungen. Wir stehen dabei für einen pragmatischen Kurs, der Tierschutz und Artenschutz ernst nimmt. Daher fordern wir:

I. Zirkus

• Ein Verbot von nicht domestizierenden Säugetieren in Zirkusse

• Bestandstiere: Der Bestand der Tiere soll, wenn möglich, in Gnadenhöfen untergebracht werden. Falls nicht, soll über den Verbleib der Tiere mit tierärztlichem Sachverstand entschieden werden. Es soll eine Übergangsfrist bis zum Verbot von 3 Jahren geben. Ein entsprechendes Verbot zur Nachzüchtung und zum Neuerwerb soll jedoch bereits unmittelbar gelten.

• Wanderzirkusse – vollständiges Verbot jeglicher Tierarten: Ein vollständiges Verbot der Haltung von Tieren in Wanderzirkussen soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Umsetzungsfrist beträgt 2 Jahre; für Betriebe mit nachgewiesenem Härtefall (Familienunternehmen, laufende Investitionen) kann eine Verlängerung um 2 Jahre beantragt werden. Bei teilweise mehr als 50 Standortwechseln pro Saison bedeuten die häufigen Transporte eine unzumutbare Mehrbelastung für die Tiere.

• Verbesserter Schutz verbleibender Tiere: Es soll eine Überprüfung der Mindestanforderungen an die Haltung geben. Ebenfalls muss klar geregelt sein, welche Behörden für die entsprechenden Kontrollen zuständig ist. Diese sind bei groben oder wiederholten Verstößen ausreichende Möglichkeiten zur Beschlagnahmung von Tieren einzuräumen.

II. Zoologische Einrichtungen

Zoologische Einrichtungen gehören mindestens ebenso zum Familienprogramm wie der Zirkus. Hier soll verstärkt auf die Bildung von Kindern und Erwachsenen der Fokus liegen. Oftmals scheint dieser Aspekt jedoch zu kurz zu kommen, die Unterhaltung steht im Vordergrund. Wir wollen das Konzept der Zoos reformieren und fordern als Junge Liberale Hessen:

A) Subventionen – Neuausrichtung und Transparenz

• Subventionen in Zoos überprüfen: Bestehende staatliche Förderungen werden einer Prüfung unterzogen und spezifisch an Artenschutz und Bildungsleistungen geknüpft.

• Einstellung der Subventionen bei schwerwiegenden Verstößen: Subventionen für Einrichtungen werden eingestellt, die wiederholt oder schwerwiegend gegen Auflagen und gesetzliche Grundlagen verstoßen – nach vorheriger schriftlicher Verwarnung und einer angemessenen Abhilfefrist (6 Monate), es sei denn, der Verstoß gefährdet das Wohl der Tiere unmittelbar. Zudem gilt: Zuständige Behörden sind bei wiederholter Feststellung schwerer Verhaltensstörungen verpflichtet, ein Verfahren zum Entzug der Haltungserlaubnis für betroffene Arten einzuleiten. Dabei ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren; dem Betreiber ist vor Entzug eine letzte Frist zur Abhilfe einzuräumen.

• Patenschaftsmodell mit Artenschutzkomponente: Patenschaften in Zoos sollen die Möglichkeit bieten, im Rahmen der Zahlungen einen selbst gewählten Anteil automatisch über den Zoo in ein Artenschutzprogramm zu stecken.

B) Tierbestand – Fokus auf Artenschutz und Auswilderung

• Fokus auf gefährdete Arten (IUCN-Rote Liste): Zoologische Einrichtungen, die öffentliche Förderung erhalten, sollen ihren Tierbestand schrittweise auf Tierarten konzentrieren, die auf der IUCN-Roten Liste als gefährdet oder stärker eingestuft sind. Für nicht gefährdete Arten soll die Nachzucht-Förderung um 50% sinken.

• Haltung auf Auswilderung ausgerichtet: Die Haltung bedrohter Arten muss so gestaltet sein, dass eine spätere Auswilderung weitestgehend ermöglicht wird. Auswilderungen sollen nur stattfinden, wenn das Überleben der Tiere in der Natur noch möglich ist. Es muss der Anspruch der Zoos in Deutschland sein, die Tierarten wieder in die Natur entlassen zu können und damit zur Stabilisierung der natürlichen Bestände beizutragen.

• Verbot der Tötung gesunder exotischer Wildtiere: Ein ausdrückliches Verbot der Tötung gesunder exotischer Wildtiere in zoologischen Einrichtungen zum Zweck des Populationsmanagements, staatliche Mittel sollen in Alternativen (Vermittlung, Kontrazeption, EEP-Koordination) gesteckt werden.

C) Haltungsstandards – Generalreform

• Generalüberprüfung aller Richtlinien und gesetzlichen Mindeststandards: Insbesondere in Bezug auf die Gestaltung und Mindestgröße der Gehege, die Anforderungen an Gruppengrößen und die Rahmen für Fütterungen. Wo diese aus tierärztlicher Sicht unzureichend sind, müssen sie nachgeschärft werden. Dies soll in einem transparenten und abschließenden Verfahren geschehen, um den Zoos Planungssicherheit zu geben.

• Langfristig: regionaler Fokus: Langfristig soll der Fokus auf regionalere Tierparks und Bildungsangeboten gelegt werden, um das klassische Zoo-Konzept zu überarbeiten.

D) Bildung – Kernaufgabe des modernen Zoos

• Bildung für Besucher in den Vordergrund rücken: Verstärkt soll auch in Ausstellungen über das Artensterben, den Artenschutz und die Rolle des Zoos informiert werden. Entsprechend soll ein angemessener Anteil der Ausgaben des Zoos in den Bereich der Bildung und Information investiert werden. Hier kann auch der Einsatz von KI helfen, Tiere darzustellen, die nach den neuen Regeln ggf. nicht mehr im Zoo gehalten werden.

• Mindest-Artenschutzprogramme: Im Rahmen des Bildungsaspektes muss jeder Zoo auf mindestens 3 Artenschutzprogramme aufmerksam machen. Zoos dürfen nicht länger nur als Werbeplattformen fungieren.

E) Innovative Finanzierungsinstrumente

• Artenschutz-Anleihen am Kapitalmarkt: Zoos sollen ermächtigt werden, zweckgebundene Artenschutz-Anleihen am Kapitalmarkt zu begeben. Investoren erhalten eine staatlich garantierte Rendite, wenn vereinbarte Artenschutzziele (z.B. Auswilderung von X Individuen einer Art) nachweislich erreicht werden.

• Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden: Spenden an zoologische Einrichtungen, die nachweislich für zertifizierte Artenschutzprojekte verwendet werden, sollen vollständig steuerlich absetzbar sein – ähnlich wie Spenden an gemeinnützige Umweltschutzorganisationen. Das mobilisiert privates Engagement und verringert die Abhängigkeit von staatlichen Subventionen.

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