15.10.2025

Verpflichtende Arbeit für Asylbewerber angemessen vergüten

Nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes können Asylbewerber von den Kommunen zu verpflichtender Arbeit herangezogen werden, bis ihr Verfahren abgeschlossen ist. Dies sehen wir als angemessen sowie als Möglichkeit an, Menschen schneller zu integrieren. Wir wollen diese Möglichkeit auch auf Praktika in Branchen mit erhöhtem Fachkräftemangel nutzen, um die Berufsbilder und den Einstieg in die Berufe zugänglicher zu gestalten.

Dennoch muss diese Arbeit angemessen entlohnt werden. Nur so erfahren die Asylbewerberinnen und –bewerber ausreichend Wertschätzung. Daher wollen wir das Asylbewerberleistungsgesetz dahingehend ändern, dass die Verdienstobergrenzen angehoben werden, um mehr als die aktuell vorgesehenen 80 Cent pro Stunde entlohnen zu können.

Bis dahin sollen die Gemeinden, die von der Möglichkeit der verpflichtenden Arbeit Gebrauch machen, die Arbeitenden mit Teilhabegutscheinen zumindest mehr Wertschätzung zukommen lassen.

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