Das Bestattungsrecht in Deutschland ist Ländersache. Viele Länder scheuen sich jedoch, ihre Aufgabe als Gesetzgeber regelmäßig wahrzunehmen und zeitgemäße Regelungen für die Bestattungen und Friedhöfe zu finden. So galt beispielsweise die entsprechende Reichsverordnung aus der Zeit des Nationalsozialismus in Niedersachsen noch bis 2005. Das Bestattungsrecht betrifft einen hochpersönlichen Lebensbereich aller Menschen. Wir setzen uns daher für moderne Überarbeitungen des Bestattungsrechts ein. Die JuLis Hessen
- setzen sich für ein liberales Bestattungsrecht ein, das gleichzeitig die Pietät gegenüber den Verstorbenen wahrt und den Hinterbliebenen einen würdigen Abschied der Angehörigen ermöglicht.
- bekräftigen die Forderung nach einer Abschaffung des Friedhofszwangs für Urnenbestattungen. Dieser ist nicht mehr zeitgemäß. Die Bestattungspflicht dient zur Abwehr von Gefahren, welche von Urnen nicht ausgehen. Der Gesetzgeber muss bei Streitigkeiten innerhalb der Familie für Rechtssicherheiten sorgen. Daher sollte die Entfernung der Urne aus dem öffentlichen Raum nur erfolgen, wenn dies im Testament so bestimmt wurde.
- wollen gleichzeitig auch private Träger neben Kommunen und kirchlichen Betreibern zulassen. Für die Schließung und Entwidmung der Friedhöfe gelten die Regelungen des § 7 FBG.
- befürworten eine Liberalisierung der Bestattungsformen. Nach dem Vorbild der Hansestadt Bremen sollen Ausstreuungen von Asche auf Privatgrundstücken erlaubt werden. Ebenfalls sollen Reerdigungen als natürliche Form der Bestattung und Seebestattungen in allen Bundesländern erlaubt werden. Ebenfalls sollen Diamantbestattungen ermöglicht werden. Auch alternative Bestattungsformen wie Raketenbestattung, Vinyl, Gemälde aus der Asche sollen erlaubt werden.
- fordern als Konsequenz, die Unteilbarkeit der Asche abzuschaffen. Der Verstorbene soll vor dem Tod einer möglichen Teilung seiner Asche widersprechen können.
- sprechen sich für die Abschaffung aller Beschränkungen von Grabgestaltungen und -beschriftungen und für eine Abschaffung der Sargpflicht aus. Die Grabgestaltungen dürfen bei öffentlich-rechtlichen Friedhöfen jedoch nicht grob verunstaltend Bei privatrechtlichen Friedhöfen kann eine Begrenzung z.B. über die AGBs erfolgen. Bei diesen Maßnahmen muss der Umweltschutz, insbesondere die Boden- und Luftreinheit, beachtet werden.
- setzen sich für eine Harmonisierung der Beisetzungsfristen ein. Hierbei halten wir eine Frist von 10 Tagen bei Erdbestattungen sowie sechs Wochen bei Einäscherungen für angemessen. Es ist nicht ersichtlich, wieso die verschiedenen Bundesländer hier teilweise so signifikant große Unterschiede in ihren Bestattungsrechten festgelegt haben. Regelungen zur Überführung in Leichenhallen und Krematorien sind entsprechend anzupassen.
- wollen das hessische Verbot, Särge während der Bestattungsfeierlichkeiten zu öffnen, abschaffen und entsprechend § 18 FBG streichen.
- sehen es daher auch als sinnvoll an, die Gesetzgebung bei Bestattungen in einem zweiten Schritt in Bundesrecht zu überführen. Regionale Unterschiede sollen in entsprechenden Landesverordnungen berücksichtigt werden können, eine föderale Struktur beim Bestattungsrecht jedoch halten wir weder inhaltlich noch strukturell für sinnvoll.
Das Bestattungsrecht beinhaltet auch Regularien für die Bestattungsbranche. Diese fiel in der Vergangenheit immer wieder durch ihre intransparente Arbeitsweise und teilweise Skandale auf. Ein Grund hierfür ist, dass sich jeder ohne Qualifikation als „Bestatter“ bezeichnen darf.
Die Jungen Liberalen Hessen fordern daher, dass die Inhaber eines Bestattungsunternehmens die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft erfolgreich abgeschlossen haben müssen. Hierbei soll die seelische Begleitung von Angehörigen verstärkt in den Blick genommen werden.
Auch im EU-Recht können entsprechende Qualitätsstandards festgehalten werden. Ausnahmen von der Ausbildungspflicht sollen nur durch entsprechende Qualitätskontrollen nach dem Vorbild des Landes Mecklenburg-Vorpommerns möglich sein. Für bestehende Unternehmen ist eine nachträgliche Qualitätsschulung auf ihre Durchführbarkeit zu prüfen. Einen speziellen Meisterzwang für die Branche der Bestatter lehnen wir ab.