Volljährigkeit ab 16

Wir Jungen Liberalen Hessen fordern, dass der §2 BGB [Eintritt der Volljährigkeit] auf 16 herabgesetzt werden muss, sowie eine Übergangsphase zwischen 14-16 Jahren einzuführen, um Jugendlichen mehr Freiheiten zu geben wie ohne Einwilligung z.B. Kontoeröffnungen durchzuführen, Handys kaufen zu können oder bei Freunden zu übernachten. Die Volljährigkeit sollte auch unter 16 Jährigen durch einen Antrag ans
Amtsgericht und einer folgenden Überprüfung ermöglicht werden.

Um eine schnellere Durchsetzung zu ermöglichen, muss dieses Verfahren schnell digital und unbürokratisch umgesetzt werden. Das Bundesministerium für Justiz entwickelt in Abstimmung mit den entsprechenden Stellen (z.B. Bundesgerichthof) einen entsprechenden Entwurf, der die verfahrensrechtlichen Punkte für die Erteilung einer Genehmigung von Jugendlichen beinhaltet. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Verfahren schnell, digital, transparent, unbürokratisch und schonend in Bezug auf Privatsphäre und Grundrechte der Antrag stellenden Jugendlichen bzw. deren Familien durchgeführt werden. Grundsätzlich sollen entsprechende Verfahren maximal 3 Monate dauern, digital durchführbar sein und so gestaltet werden, dass in möglichst geringem Umfang in die Privatsphäre einer Familie eingegriffen wird. Das Verfahren sollte gerichtskostenfrei sein und grundsätzlich jedem Jugendlichen in Deutschland offen stehen.

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