26.06.2022

Keine Versicherungsfalle: Reform der Familienversicherung für Studierende

Für viele Studierende birgt das momentane System der Krankenversicherung Herausforderungen, insofern sie das 25. Lebensjahr erreichen, oder nicht direkt von einem Bachelor-Studiengang in einen Master-Studiengang erreichen. Während man ab dem 25. Lebensjahr als Studierender in die deutlich teurerere Studentische Krankenversicherung wechseln muss, müssen auch viele jüngere Studierende zu Notlösungen wie Hartz IV, oder Scheineinschreibungen greifen, um in der Familienversicherung krankenversichert zu sein, wenn sie nicht direkt nach dem Bachelor den Master beginnen. Dies kann für viele Studierenden eine bedeutende finanzielle Herausforderung darstellen, welche gerade in jungen Jahren eine hohe Belastung darstellen kann.
Deshalb fordern wir:

  • Es möglich sein, bis zum 30. Lebensjahr in der Familienversicherung versichert zu sein, insofern die Kriterien zur Aufnahme in die Familienversicherung erfüllt werden.
  • Sollte nach dem Bachelorabschluss nicht direkt ein Masterabschluss verfolgt werden, soll eine Gleitzeit von einem Jahr greifen in der Studierende weiterhin in der Familienversicherung versichert sein können. Voraussetzung hierfür muss eine nachweisliche Intention zu einer Weiterführung eines Studiums sein.
  • Bafög-Zahlungen sollen bis zum Monat der Exmatrikulation erfolgen und nicht wie bisher bis zum Monat der letzten Prüfungsleistung.

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