Junge Liberale Hessen fordern vollständige Abschaffung der verfassungswidrigen Polizei-Software „HessenData“

Am Morgen des 16. Februar steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fest. Das Softwareprogramm „HessenData“ des Unternehmens Palantir ist verfassungswidrig. Bereits seit 2017 kommt diese Software bei der hessischen Polizei regelmäßig zum Einsatz.
Mit „HessenData“ ist es möglich verschiedene Informationen aus Datenbanken miteinander zu vergleichen und so Querverbindungen zu finden, mit dem Ziel kriminelle Täter zu erkennen, bevor sie eine Straftat begehen.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass der Einsatz der Software in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Die Software kommt aktuell bei unverhältnismäßig vielen Anlässen zum Einsatz und ermöglicht Polizistinnen und Polizisten Zugriff auf sensible Daten. In einigen dieser Datenbanken befinden sich ebenfalls sensible Informationen über Opfer und Zeugen.

„Wenn die Polizei ihrer Arbeit in angemessener Weise nachgehen soll, ist sie selbstverständlich auf Informationen und auf unterschiedliche persönliche Daten angewiesen. Gleichzeitig stellt das Sammeln dieser sensiblen Daten immer auch einen Eingriff in die persönlichen Rechte dar!“, so Jorias Bach, der Landesvorsitzende der Jungen Liberalen Hessen.
Mit der „HessenData“- Software ermögliche die schwarz-grüne Regierung in Hessen nun einen weitaus größeren Eingriff in die persönlichen Rechte.
Die Jungen Liberalen Hessen stehen diesem Eindringen in die Privatsphäre sehr kritisch gegenüber. Betroffene verlieren den Überblick, welche sensiblen Daten über sie von wem zu welchem Zweck genutzt werden und Unbeteiligte können ohne Verdacht ins Visier der Polizei geraten.

Die Jungen Liberalen Hessen begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Wir sind erleichtert über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, es war genau richtig strengere Vorgaben zu beschließen“, so Bach. „Allerdings reicht das noch nicht aus. Wir fordern, dass zukünftig weder „HessenData“ noch eine vergleichbare Software in Hessen zum Einsatz kommt. Zuerst muss Klarheit in Hinblick auf die Datenschutzlage geschaffen werden, bevor eine Palantir-Software bei der Polizei zum Einsatz kommt.“, schließt Bach ab.