Die Jungen Liberalen Hessen (JuLis) begrüßen den Vorstoß der FDP-Landtagsfraktion, das Tanzverbot von 4 Uhr bis 12 Uhr an gesetzlichen Feiertagen abzuschaffen und an Karfreitag erst ab 4 Uhr gelten zu lassen. Dies könne aber nur ein erster wichtiger Schritt sein.
Landesvorsitzender Ajeet Ahmad erklärt: „Die FDP-Fraktion setzt ein wichtiges Zeichen für Respekt und Toleranz gegenüber unterschiedlichen Weltanschauungen. Gleichzeitig ist klar: Ein staatlich verordnetes Trauern passt nicht in einen säkularen, liberalen Staat. Deshalb muss das Tanzverbot an stillen Feiertagen vollständig abgeschafft werden.“
Auch die bestehenden Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und von Sportveranstaltungen lehnen die JuLis ab: „Toleranz muss in beide Richtungen gelten. Christinnen und Christen sollen Karfreitag selbstverständlich ungestört begehen können – dafür sorgt bereits das Strafrecht, etwa durch den Schutz von Gottesdiensten. Weitergehende staatliche Verbote braucht es dafür nicht. Gleichzeitig müssen auch Menschen anderer oder keiner Religionszugehörigkeit ihre Freiheit behalten, diesen Tag anders zu gestalten.“
Kritisch sehen die JuLis zudem die Einschränkungen der Rundfunkfreiheit: „Dass bestimmte Filme an stillen Feiertagen nicht gezeigt werden dürfen, ist im Zeitalter von Streamingdiensten völlig aus der Zeit gefallen und übergriffig. Niemand wird gezwungen, etwa Das Leben des Brian an Karfreitag zu schauen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, selbst in das private Wohnzimmer einzugreifen“, so Ahmad.
Am Karfreitag, den 3. April, werden die Jungen Liberalen Hessen um 12:30 Uhr in der Wiesbadener Innenstadt mit einer Protestaktion und einem anschließenden Protestzug auf die bestehenden Einschränkungen aufmerksam machen. Ziel der Aktion ist es, ein klares Zeichen für individuelle Freiheit, die weltanschauliche Neutralität des Staates und gegen überholte Verbote wie das Tanzverbot zu setzen. Die JuLis wollen damit die öffentliche Debatte anstoßen und deutlich machen, dass ein moderner, liberaler Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern keine Form des Trauerns vorschreiben darf.