Zu feucht fürs Gesetz – Feuchtigkeitsbegrenzung für Wasserpfeifentabak aufheben!
Die Jungen Liberalen Hessen fordern die Abschaffung der 5% Feuchtigkeitsbegrenzung für Pfeifen- und Wasserpfeifentabak.
In Deutschland darf per Gesetz her kein Wasserpfeifentabak verkauft werden, dessen Feuchtigkeit über 5% liegt. Diese Reglung ist veraltet und bedarf einer dringenden Erneuerung. Deswegen muss es dem Hersteller selbst überlassen werden, in welchem Maß er Feuchtigkeitsmittel dem Tabak zusetzt. Um dennoch Transparenz gewährleisten zu können, soll auf der Außenverpackung ein Hinweis angebracht werden, wie viel Gewichtprozent Feuchtigkeitsmittel der Tabak enthält.