01.01.2000

Verlängerung der staatlichen Strompreisgenehmigung

Verlängerung der staatlichen Strompreisgenehmigung

Das Preisgenehmigungsverfahren der Länder wird im Zuge des Energiewirtschaftsgesetzes Mitte 2007 auslaufen. 
Angesichts der Tendenz zu unangemessen hohen Strompreisen und eines Oligopols auf dem deutschen Strommarkt, ist die staatliche Preisgenehmigung so lange fortzuschreiben, bis sich auf einem Konkurrenzmarkt marktkonforme Preise gebildet haben werden.

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