04.10.2026

Rettungsdienst vereinheitlichen, Träger befreien

1. Forderung: Landeseinheitlicher Kompetenzrahmen für den Rettungsdienst

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen einer Novelle des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) einen landeseinheitlichen Kompetenzrahmen für alle Rettungsdienstberufe zu schaffen. Dieser Rahmen soll verbindlich und abschließend regeln, welche medizinischen Maßnahmen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sowie weitere Rettungsdienstberufe eigenständig ergreifen dürfen, ohne dass es einer gesonderten landkreisrechtlichen Ermächtigung bedarf. Den Landkreisen soll es weiterhin möglich sein, weiterführende Regelungen für besondere lokale Versorgungssituationen zu treffen – die Grundkompetenzen der Einsatzkräfte jedoch dürfen nicht länger von Landkreis zu Landkreis variieren.

2. Forderung: Verbindliche Standardisierung der Rettungsleitstellenkommunikation

Auch die Kommunikations- und Einsatzprotokollierung zwischen Rettungsleitstellen der verschiedenen Landkreise ist uneinheitlich und erschwert koordinierte Großschadenslagen sowie die nahtlose Übergabe von Einsatzdaten an aufnehmende Kliniken. Die Landesregierung wird aufgefordert, landeseinheitliche Standards für die Leitstellenkommunikation und digitale Einsatzdokumentation verbindlich festzuschreiben und die technische Interoperabilität zwischen allen hessischen Rettungsleitstellen herzustellen.

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