Ob der Tacho richtig steht, siehst du, wenn das Licht angeht

Ob der Tacho richtig steht, siehst du, wenn das Licht angeht

Wir sprechen uns für eine Änderung des § 23 Abs. 1b StVO aus, der beinhaltet, dass ein Fahrzeugführer kein technisches Gerät betreiben darf, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Durch die Legalisierung bleibt der Schutzbereich des § 23 Abs. 1b weiterhin geschützt, da der Fahrzeugführer aufgrund des zusätzlichen akustischen Signals des Warnsystems seine aktuelle Geschwindigkeit auf das Tempolimit anpasst. Hierbei sprechen wir uns nicht für eine Legalisierung von Gegenblitzanlagen oder Laservorrichtungen zur Radarstörung aus.

Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass Radarfallen nur noch an Gefahrenstellen installiert werden dürfen und nicht an Ortseingängen zur Finanzierung der Kommunen dienen sollen.

Weitere Beschlüsse

15.10.2025

Begnadigungen dem modernen Rechtsstaat anpassen

Wir fordern, dass künftig das Begnadigungsrecht allein beim Bundespräsidenten und nicht mehr auch bei den Ministerpräsidenten liegt. Außerdem soll eine Begnadigung...
15.10.2025

Zahlungsmittelfreiheit statt Bargeldzwang – Akzeptanzpflicht für bargeldlose Zahlungen ab 25.000€

Während in vielen Ländern selbst auf Wochenmärkten mit Karte bezahlt wird, irren große Teile des deutschen Einzelhandels und der Gastronomie beim...
15.10.2025

Arbeitsrecht 2.0 – Flexibler kündigen, fair abfinden

er deutsche Kündigungsschutz ist ein Relikt vergangener Zeiten – starr, realitätsfern und innovationsfeindlich. Nach aktueller Rechtslage (§1 Abs. 2 KSchG) sind betriebsbedingte...