31.05.2025

Meinungsfreiheit sichern – einmal Stasi reicht

Präambel

Wir haben in den vergangenen Jahren eine beängstigende Entwicklung erlebt, dass Ermittlungsbehörden Ehrverletzungen insbesondere gegen Politiker deutlich intensiver verfolgt und dadurch den öffentlichen Diskursraum deutlich eingeschränkt haben. Insbesondere der Einsatz von Hausdurchsuchungen als inoffizielles Sanktionsmittel bei verhältnismäßig gering bestraften Straftatbeständen erfüllt uns mit großer Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.

Wir fordern deshalb:

  1. Neben der Abschaffung des §188 als Sonderstrafrecht für Politiker die Abschaffung der §90 (Verunglimpfung des Staates), §103 (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten), §166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften).
  2. Die Streichung des Straftatbestandes der Beleidigung sowie die Verleumdung und Üble Nachrede von mit Haftstrafen bedrohten Straftaten zu lediglich mit Bußgeld bedrohten Ordnungswidrigkeiten.
  3. Im Politischen Diskurs ist darauf zu achten, den Rahmen noch weiter zu setzen. So genannte SLAPP-Klagen zur Einschüchterung politisch Andersdenkender oder von Journalisten verurteilen die Jungen Liberalen scharf. Bei Klagen wegen Meinungsäußerungen sollen Gerichte zukünftig das vorliegen eines politischen Diskurses gesondert prüfen. Bei Unklarheit ob eine SLAPP-Klage vorliegt, ist immer im Sinne des Angeklagten zu entscheiden.
  4. Im Gegenzug soll bei Äußerungsdelikten grundsätzlich der Inhaber eines Social-Media-Accounts für auf diesem Account veröffentlichte strafbare Inhalte verantwortlich gemacht werden, es sei denn, er kann glaubhaft darlegen, dass ein Dritter zum Zeitpunkt des Posts Zugang zu seinem Account erlangt hatte, der für den Post die Verantwortung trägt.
  5. Langfristig setzen sich die Jungen Liberalen für die Schaffung absoluter Redefreiheit ein.

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