02.07.2023

Justiz für eine offene Gesellschaft

Wir Jungen Liberalen Hessen fordern, dass das Land Hessen den Umgang mit Trans*personen bei Erhalt einer Haftstrafe würdig reformiert. Das Ausmaß der Strafe darf ihr Ziel einer Resozialisierung nicht gefährden bzw. über das Strafmaß hinaus eine Person beeinträchtigen, indem sie ihrer Identität beraubt wird und sie psychisch übermäßig und damit verfassungswidrig unterdrückt wird.

Trans*menschen müssen bei einem Hafturteil nach einer Abwägung kritischer Risikofaktoren ihrer Person und ihrer Haftstätte gemäß ihres geäußerten, empfundenen Geschlechts verlegt oder neu inhaftiert werden.

Die Entscheidung der letztendlichen Inhaftierung nach dem empfundenen Geschlecht des Inhaftierten bzw. Verurteilten oder nicht, obliegt dem Richter, welchem ein Psychiater bzw. psychiatrischer Gutachter zur Seite steht.

Weitere Beschlüsse

27.04.2025

Veraltete Regelungen im Bestattungsrecht unter die Erde bringen

Das Bestattungsrecht in Deutschland ist Ländersache. Viele Länder scheuen sich jedoch, ihre Aufgabe als Gesetzgeber regelmäßig wahrzunehmen und zeitgemäße Regelungen für die Bestattungen und...
12.01.2025

Europa stärken: Solidarität mit Georgien!

Deshalb erklären die Jungen Liberalen Hessen ihre uneingeschränkte Solidarität mit all jenen, die in Georgien für Demokratie, Menschenrechte und die europäische Integration ihres Landes...
12.01.2025

Wortprotokoll im Strafverfahren

Die Jungen Liberalen Hessen fordern, dass in Strafverfahren in sämtlichen Vernehmungen und Anhörung ein Tonprotokoll angefertigt werden muss.
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen