01.01.2000

Gesundheit für unsere Krankenhäuser

Gesundheit für unsere Krankenhäuser

Zur Verbesserung der Qualität der Krankenversorgung in Hessen sollen Kliniken in staatlicher Hand zukünftig privat geführt werden sofern dadurch die Versorgung in der Fläche nicht beeinträchtigt wird.
Der Betrieb von Krankenhäusern soll öffentlich ausgeschrieben und über einen geeigneten Zeitraum, zur Amortisierung von Investitionen; an private Betreiber abgegeben werden. Weder der Bundesangestelltentarif noch der Tarifvertrag im öffentlichen Dienst sollen noch Anwendung finden. Besonders die Statusgruppe der Ärzte kann fortan mit einzelnen Krankenhausbetreibern selbständig verhandeln.

Weitere Beschlüsse

15.10.2025

Begnadigungen dem modernen Rechtsstaat anpassen

Wir fordern, dass künftig das Begnadigungsrecht allein beim Bundespräsidenten und nicht mehr auch bei den Ministerpräsidenten liegt. Außerdem soll eine Begnadigung...
15.10.2025

Zahlungsmittelfreiheit statt Bargeldzwang – Akzeptanzpflicht für bargeldlose Zahlungen ab 25.000€

Während in vielen Ländern selbst auf Wochenmärkten mit Karte bezahlt wird, irren große Teile des deutschen Einzelhandels und der Gastronomie beim...
15.10.2025

Arbeitsrecht 2.0 – Flexibler kündigen, fair abfinden

er deutsche Kündigungsschutz ist ein Relikt vergangener Zeiten – starr, realitätsfern und innovationsfeindlich. Nach aktueller Rechtslage (§1 Abs. 2 KSchG) sind betriebsbedingte...