28.08.2022

Braukunst ist Freiheite – Biersteuern sind Raub

Die jungen Liberalen fordern eine Liberalisierung des §41 „Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer“ aus der Verordnung zur Durchführung des Biersteuergesetztes (Biersteuerverordnung – BierStV). Für Haus- und Hobbybrauer soll die unversteuerte Freimenge für selbstgebrautes Bier zum Eigenbedarf von 2 hl je Kalenderjahr auf eine unbegrenzte Menge angehoben werden. Außerdem soll die Meldepficht der voraussichtlich erzeugten Biermenge innerhalb eines Kalenderjahres beim zuständigen Hauptzollamt abgeschafft werden.

Weitere Beschlüsse

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