Wir fordern, dass künftig das Begnadigungsrecht allein beim Bundespräsidenten und nicht mehr auch bei den Ministerpräsidenten liegt. Außerdem soll eine Begnadigung bei Straftaten, die im Zusammenhang mit hoheitlichen Aufgaben steht, wie bspw.
Rechtsbeugung, oder Amtsmissbrauchs, ausgeschlossen sein. Zudem soll eine Selbstbegnadigung ausgeschlossen sein.
Begnadigungen sollen veröffentlicht werden müssen.