Eine Immobilie sein Eigen zu nennen, ist nach wie vor der Traum vieler Deutschen, denn Eigentum heißt Freiheit. Sowohl für Eigentümer wie für Mieter bedeutet ein sorgenfreies und angemessenes Wohnen ein Zuhause. Doch gerade in den Städten steigen die Preise für das Mieten und Bauen enorm. Auch im Umland steigen dadurch die Preise, Eingesessene werden verdrängt. Die Gründe für den Preisanstieg sind vielfältig, vor allem aber durch eine hohe Nachfrage begründet, sodass klar wird: Es fehlt Wohnraum und den müssen wir bauen!
Mehr und schneller bauen – Paragrafen schaffen keine Wohnungen!
In Deutschland fehlen bis zu einer Millionen Wohneinheiten für Menschen. Der Wohnungsmarkt ist angespannt, die Mieten gerade für Studenten unerschwinglich geworden. Damit Deutschland attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, muss sich dies ändern. Aktuell werden jedoch bereits 56 Hektar Naturflächen pro Tag in Wohnraum umgewandelt, ohne dass sich merklich die Lage für Eigentümer und Mieter verbessert. Wir wollen daher umdenken und mit Anreizen statt staatlichen Interventionen endlich für mehr Wohnraum sorgen.
- Entscheidend für das Gelingen von einer bürgernahen Bauverwaltung sind die Entscheidungsträger. § 60 II HBO soll dahingehend geändert werden, dass nicht vorwiegend Beamte führende Positionen in den Bauaufsichtsbehörden ab Ebene der Regierungspräsidien erhalten sollen, sondern solche Personen mit praktischer Erfahrung.
- Wir fordern mehr Augenmaß bei der politischen Einflussnahme bei der Vergabe von Bauland. Grundsätzlich ist es legitimer Zweck von Städten und Gemeinden, durch Ausschreibungen festzulegen, was gebaut werden soll. Dennoch sind ideologische Versteifungen wie eine grundsätzliche Ablehnung aller Einfamilienhäuser abzulehnen.
- Zudem wollen wir uns für eine Abschaffung der Vorkaufsrechte von Städten und Gemeinden, wo diese bestehen, einsetzen. Auch hier gilt: Privates Kapital gehört in private Hand, der Staat hat sich herauszuhalten, weshalb die §§ 24 – 28 BauGB zu streichen sind.
- Gleichzeitig sollen die Kommunen auch weniger Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltungen durch Bauherren haben. Im § 91 I HBO sind folgende Nummern zu streichen, sodass Gemeinden keine Vorschriften mehr zu folgenden Teilen der Bauwirtschaft erlassen können:
- 1 bezüglich baulicher Anlagen und Warenautomaten
- 3, Halbsatz 2 bezüglich der Bepflanzung und pflanzlichen Umrandung wie Hecken an Spiel- und Campingplätzen
- 4, betreffend die Ausgestaltung von Auto- und Fahrradstellplätzen
- 5 in Bezug auf die Bepflanzung von baulichen Anlagen
- Die Pflicht zur Bereitstellung von Parkräumen beim Neubau soll entfallen. Es ist in Zukunft zwar städtebaulich dringend auf mehr Quartierbau nach dem Suffizienzprinzip zu achten, welches auch vermehrten Einsatz von Tiefgaragen vorsieht, dennoch ist dies nicht als ausschlaggebendes Argument für die Schaffung neuen Wohnraums zu verwenden.
- Grundsätzlich wollen wir Mindestmaße wie für Deckenhöhen oder Fenster erhalten. Dennoch sollen keine Anpassungen mehr vorgenommen werden müssen, wenn der Bestandsschutz für Gebäude, die die aktuellen Standards nicht erfüllen, durch andere Modernisierungen erlischt.
- Tiny Houses (Mobile-, Mini- und Modulhäuser) stellen vermehrt für Menschen eine günstige und praktische Alternative zum Leben dar. Dennoch sind für die Eigentümer von Tiny Houses viele Hürden weiterhin vorhanden, die entfallen sollen.
- Zunächst ist dafür für Tiny Houses eine baurechtliche Definition zu schaffen, die Entbürokratisierung für diese Gebäudeklasse ermöglichen würde. Mögliche Ansatzpunkte wären eine maximale Wohnfläche von 50 Quadratmetern und Häuser, die auf Räder bewegt werden können.
- Der Anschluss an eine Straße soll bei Tiny Houses entfallen können, B-Pläne sollen nicht gelten, solange Flächen mit Anschlüssen an Wasser und Kanal zur Verfügung stehen. Die Auflagen sind auf ein Minimum zu beschränken, solche wie für Schallschutz haben generell zu entfallen.
- Tiny Houses sollen zudem in die Anlage zu § 63 HBO aufgenommen werden, sodass in Zukunft keine Baugenehmigung mehr für sie erteilt werden muss.
Stadt. Land. Freiraum – hohe Häuser statt hoher Aktenberge
Aktuell gelten für Architekten und Bauherren fast 4000 Normen zivilrechtlicher Art und dazu über 33000 DIN-Normen. 40% der Unternehmen halten wegen Bürokratiekosten Investitionen zurück, 67 Milliarden Euro Kosten entstanden allein 2024 in der Wirtschaft nur durch Bürokratie. Die Schutzziele der Landesbauordnungen wollen wir grundsätzlich beibehalten, bei allen sonstigen Regelungen ist eine massive Verschlankung vorzunehmen. Wir fordern
- eine Musterzulassung für Gebäude wie bei KFZ. Hierbei sollen automatisiert Parameter von Gebäude und B-Plan abgeglichen und auf Aspekte der Umsetzbarkeit und Sicherheit geprüft werden. Insbesondere sollen bei gleichen Bauanträgen in vergleichbaren Umgebungen auf eine Widerspruchslösung von 8 Wochen umgestellt werden, wofür die §§ 64, 70 HBO anzupassen sind. Auch für einfache Aufgaben im kommunalen Baurecht – wie bei der Erstellung von Parzellen – haben die Kommunen zu wenig Personal, wobei hier flächendeckend KI zum Einsatz kommen.
- die Ablauffrist für Baugenehmigungen, die nicht genutzt werden, abzuschaffen, wozu § 74 VII S. 1 HBO anzupassen ist, sodass neue Antragstellungen nach drei Jahren überflüssig werden.
- die Ermöglichung einer Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO auch bei komplexen Sachverhalten, solange keine externen Anhörungen noch nicht erfolgt sind. Einer digitalen und modernen Behörde muss es möglich sein, über ein Bauvorhaben innerhalb von drei Monaten zu entscheiden.
- eine Änderung des § 70 II S. 3 HBO; bei einer Zurückweisung von Bauanträgen wegen Unvollständigkeit soll die Bauaufsichtsbehörde genau benennen, welche Dokumente ihr fehlen. In Zukunft soll die Behörde wegen geringfügiger Unvollständigkeit den Bauantrag nicht ablehnen dürfen, weswegen auch S. 2 anzupassen ist.
- OPTION 1: die Abschaffung sämtlicher Vorgaben für Energieeffizienzstandards. Bis dahin sollen bereits jetzt sämtliche Vorgaben bezüglich des Einbaus von Fenstern und Heizungen entfallen, insbesondere die Pläne der EU-Kommission zum Verbot des Heizens mit Holz lehnen wir entschieden ab.
Bundes-, Landesregierungen und EU-Kommission sollen stattdessen verstärkt auf den CO2-Zertifikatehandel sowie auf Steuererleichterungen bei der Energieeffizienz setzen.
OPTION 2: Wir fordern eine Reduzierung der europäischen sowie bundes- und landesrechtlichen Regelungen in Bezug auf die Energieeffizienzstandards. Insbesondere fordern wir eine Überarbeitung der EPB und GEG sowie eine möglichst großzügige Verankerung jener im nationalen Recht. Die Pläne der EU-Kommission zum Verbot des Heizens mit Holz lehnen wir entschieden ab.
Bundes-, Landesregierungen und EU-Kommission sollen stattdessen verstärkt auf den CO2-Zertifikatehandel sowie auf Steuererleichterungen bei der Energieeffizienz setzen. - die Abschaffung aller Lärmschutzmaßnahmen im Gewerbe, wenn dieser nur aus Verkehrslärm besteht, z.B. durch Lieferverkehr. Zudem fordern wir eine Überprüfung von Lärmschutzkonzepten und eine Aktualisierung der Lärmschutzvorschriften bei benachbarten Grundstücken, die grundsätzlich eine Nutzung für lärmintensives Gewerbe zuließen, um für größtmögliche Flexibilität zu sorgen.
- die Verpflichtung für Kommunen, neben der Anzahl genehmigter Bauanträge auch die Anzahl gestellter Bauanträge zu veröffentlichen, um eine Vergleichbarkeit der Effizienz von kommunalen Baubehörde erstellen zu können.
- eine Reform des Prozesses für die Erstellung der DIN-Normen. Diese sind zwar nicht rechtlich binden, werden aber von der Rechtsprechung für Haftungsentscheidungen herangezogen. Ein Eingriff in die Normen selbst ist nicht möglich, da das DIN privat ist, es bezieht aber staatliche Förderung. Es sollen…
- per Gesetz die baulichen DIN-Normen nicht als Haftungsmaßstab für die Rechtsprechung dienen.
- die Normen in Zukunft kostenfrei zur Einsicht verfügbar sein
- bis dahin die Besetzung der Arbeitsausschüsse zu den DIN-Normen grundsätzlich öffentlich sein, solange Steuergelder bezogen werden. Zudem soll keine Interessensgruppe in einem Ausschuss mehr als 40% der Stimmen innehaben.
- die Einführung eines Portals für das Land Hessen sowie den Bund, indem Bürger, Bauherren, Architekten und andere Beteiligte die Abschaffungen von Normen und gesetzlichen Regelungen vorschlagen können.
- die Prüfung aller Baugesetze und -ordnungen auf Bundesebene sowie in den Ländern, bei der mit Hilfe von KI Widersprüche der Gesetze festzustellen sind. Per Gesetz soll festgelegt werden, dass diese Widersprüche innerhalb von 12 Monate gesetzlich zu ändern sind. Geschieht dies nicht, soll automatisch die weniger weitgehende Rechtsgrundlage unter etwaiger Beachtung der Normenhierarchie gelten.
- Abschaffung der hessischen und kommunalen Garagensatzungen
Denkmalschutz? Damit die Regeln nicht älter werden als die Denkmäler selbst!
Der Denkmalschutz in Deutschland stellt inzwischen mehr Hindernis als sinnvolle Regelung des Erhalts von Kultur ein und ist mithin zu einer Schranke für Eigentumsrechte und einer weiteren Quelle für Bürokratie geworden. Wir fordern eine pragmatische Reduktion der Regelungen im Denkmalschutz und daher konkret:
- die Streichung des Denkmalschutzes aus der hessischen Verfassung durch Anpassung der Artikel 62 und 75 HV
- Genehmigungsverfahren nach § 9 HDSchG zu digitalisieren und zu beschleunigen, sodass nach sechs Wochen ohne Widerspruch der Behörde bei Standardmaßnahmen eine Genehmigung zu fingieren ist
- eine Erheblichkeitsschwelle, sodass Kleinmaßnahmen wie der Austausch von Fenstern, Erneuerung von Heizungen sowie der Einbau von PV-Anlagen genehmigungsfrei werden soll
- bundesweit die Abschaffung von der unter Schutzstellung von Denkmälern durch Legaldefinitionen oder in Form von „Listendenkmalen“
- eine grundlegende Reform des Denkmalschutzes hin zu einem anreizbasierten System. Künftig soll es verschiedene Erhaltungsstufen geben. Mit steigender Erhaltungsstufe steigt die Anzahl an Auflagen, die der Eigentümer erhält bzw. einhalten muss. Der Anreiz zum Erhalt der Stufen soll mit durch, der steigenden Erhaltungsstufe angepasst, schrittweise sinkende Grundsteuer erzielt werden. Dadurch kann der Besitzer einer in den Denkmalschutz fallenden Immobile selbst entscheiden, was er in welchem Maß erhalten möchte. Wir erleichtern damit Renovierungen und Umnutzungen von älteren Gebäuden und bekämpfen gezielt den Leerstand. Ausnahmen sollen für Gebäude von überragender öffentlicher Bedeutung gelten, z.B. KZ-Gedenkstellen.
- Städte und Landkreise sollen in Zukunft das Recht haben, den Denkmalschutz zurückzunehmen, was durch eine 2/3-Mehrheit des kommunalen Parlaments zu erfolgen hat; wird Denkmalschutz durch das Land bestellt, soll der Landkreis eine Einspruchsmöglichkeit haben, welche nur per Landtagsbeschluss überstimmt werden sollen
Kein WLAN, kein Fenster, kein Plan – endlich Tempo beim Schulbau auf Landes- und Bundesebene
Marode Klassenzimmer, ewige Übergangslösungen und ein Dickicht an Ordnungen und Vorgaben prägen den Schulbau aktuell. Auch hier muss ein Umdenken stattfinden, um für die Zukunft bereits heute Räume zu schaffen. Wir fordern:
- baurechtliche Mindeststandards für Schulen in Hessen, als Maßgabe soll die Funktionsfähigkeit des Schulalltags der Schüler dienen; mit Hilfe solcher Modulbauten soll der Schulbau vereinfacht und vergünstigt werden
- eine kritische Überprüfung aller Standardmaßnahmen von Kreisen und Städten, die teilweise einer Ausschreibung vorgehen; hier ist vor allem auf Kosteneinsparungen zu setzen, indem Schulen von den Partnerschaften abweichen können und die Kreise lediglich eine „Best Practice Liste“ bereitstellen
- die Einführung einer Widerspruchslösung bei drittmittelfinanzierten Baumaßnahmen mit einer Frist von einem Monat
- für nicht drittmittelfinanzierte Baumaßnahmen die Einführung eines beschleunigten Genehmigungsverfahrens, analog zu § 246 BauGB
- dass das Land Hessen Mietschulen bereitstellt, in denen Schüler während der Realisierung von Schulbauprojekten bzw. Sanierungen untergebracht werden können, wobei Bedarfe und Standorte zunächst für das gesamte Bundesland zu schaffen sind
eine Fortführung der Vision von selbstverwalteten Schulen auch beim Schulbau. Langfristig sollen Schulen ihre Gebäude selbst besitzen und verwalten. Bis dahin sind Maßnahmen unter dem Ausschreibungslimit von den Schulen selbst zu entscheiden, die Einführung eines Schuldhausbudgets ist zu prüfen. Europäische Ausschreibungen wollen wir gezielt reduzieren.