Mehr Demokratie für Europa

Mehr Demokratie für Europa

Nicht nur die derzeitige Krise zeigt, dass die Institutionen und der Unterbau der Europäischen Union nicht einmal mit den momentanen Aufgaben der europäischen Union mithalten können. Um allen Mitgliedsstaaten einen eigenen Kommissar zu garantieren, werden Ressorts wahllos aufgetrennt und somit eine kongruentes Handeln der Europäischen Union erschwert oder sogar verhindert. Beispiele hierfür sind unter anderem die nebeneinander existierenden Portfolios Umwelt und Klimaschutz oder die insgesamt sechs „Wirtschaftsressorts“. Die Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union benötigen eine grundlegende Demokratisierung und mehr Transparenz, will man mehr Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen. Daher schlagen die JuLis Hessen folgendes Verfahren vor: Der Kommissionspräsident soll in Zukunft direkt gewählt werden und darf daraufhin seine Kommissare und deren Zuständigkeiten unabhängig von sachfremden Erwägungen vorschlagen.
Das Kommissionsamt schließt eine Tätigkeit als Europaparlamentarier aus. Der europäische Rat wird als zweite Kammer in das Europäische Parlament integriert. Jedes Mitgliedsland stellt zwei Mitglieder, die von den nationalen Parlamenten gewählt werden und weisungsungebunden sind. Um die Mitbestimmung der deutschen Bundesländer zu gewährleisten, kann z.B. die Wahl eines deutschen Vertreters vom Bundesrat vorgenommen werden. Das bisherige Europäische Parlament soll stärker als bisher nach der Bevölkerungsstärke besetzt werden, jeder Mitgliedsstaat stellt jedoch mindestens einen Abgeordneten. Beide Kammern erhalten ein uneingeschränktes Initiativrecht und Vorlagen müssen von beiden Kammern deckungsgleich verabschiedet werden. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll darauf geachtet werden, dass die europäische Ebene Kompetenzen nur dort erhält, wo eine Verlagerung auf gesamteuropäische Ebene spürbare Verbesserungen zur derzeitigen Situation in Aussicht stellt. Abschließend setzen wir uns für die Verbindlichkeit der Grundrechte auf europäischer Ebene ein.
Die Grund- und Bürgerrechte müssen rechtsverbindlich auf europäischer Ebene werden. Dies soll im Rahmen einer europäischen Verfassung realisiert werden. Einklagbar müssen die Grundrechte für jeden Einzelnen in letzter Instanz beim Europäischen Gerichtshof sein, der als EU-Verfassungsgericht agiert.

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