15.10.2025

Arbeitsrecht 2.0 – Flexibler kündigen, fair abfinden

er deutsche Kündigungsschutz ist ein Relikt vergangener Zeiten – starr, realitätsfern und innovationsfeindlich. Nach aktueller Rechtslage (§1 Abs. 2 KSchG) sind betriebsbedingte Kündigungen nur bei „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ möglich. Das zwingt Unternehmen dazu, erst dann zu handeln, wenn es eigentlich schon zu spät ist. Umstrukturierungen und personelle Anpassungen dürfen aber kein Notfallinstrument sein – sie sind ein dauerhafter Bestandteil moderner Unternehmensführung.

Um dies – im Einklang mit der Verantwortung der Unternehmen gegenüber seinen Mitarbeiter – umzusetzen, fordern die Jungen Liberalen Hessen:

  1. Das Recht des Arbeitgebers, Mitarbeiter zu kündigen gegen eine Abfindung von 6 Monatsgehältern, außer in begründeten Ausnahmen, wie z.B. Wettbewerbsverbotsklauseln. Höhere Abfindungen können durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge vereinbart werden. Tarifverträge dürfen maximal eine Abfindung von einem Jahresgehalt vorsehen. Schwangere und Betriebsräte dürfen weiterhin nicht gegen ihren Willen gekündigt werden.
  2. Grundsätzlich soll nach der Probezeit die Länge der Betriebszugehörigkeit keine Relevanz für gesetzliche Regelungen haben. Stattdessen sollen Leistung und Qualifikation des Arbeitnehmers in den Vordergrund gestellt werden.

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