Wahlfreiheit an Hessischen Schulen

Wir wissen, dass Zentralverwaltungswirtschaften keine guten Lösungen erbringen können. Das gilt auch im Bildungssektor, deshalb fordern wir die perspektivische Einführung eines sozialgerechten Schulmarktes im Schulvouchersystems.

  1. Schulfinanzierung

Im Schulvouchersystem folgt das Geld den Schülern und Schülerinnen. Das erfolgt dadurch, dass den teilnehmenden Schulen pro Schüler der jeweilige Anteil des Bildungs- bzw. Schulbudgets des Landes und des Schulträgers zugeteilt wird.

Eine zusätzliche staatliche Finanzierung ist genauso wie durch die Schulen erhobenen Zusatzbeiträge nicht zulässig.

  1. Rolle der Privatschulen

Den bestehenden Privatschulen steht es offen, ob sie sich an dem Finanzierungsprogramm beteiligen wollen oder nicht.

Ziel ist es alle staatlichen Schulen in private Hand zu überführen. Die neu-privatisierten Schulen sollen zur Teilnahme am Schulvoucherprogramm verpflichtet werden. Ihre Freiheit in Fragen der schulischen Ausgestaltung bleiben genauso wie ihre Verpflichtungen zum Beispiel zur Verfassungstreue erhalten.

  1. Leistungsstandard

Die Prüfungsstandards für die Abschlussprüfungen bleiben in Hand des Hessischen Kultusministeriums beziehungsweise der zuständigen Instanz. Es steht den Schulen offen zusätzliche private Prüfungen für SuS optional einzuführen.

  1. Rolle der Staatlichen Schulen

Die Schulen, deren Privatisierung sich schwer gestaltet, verbleiben vorerst in staatlicher Hand, sie zu privatisieren bleibt jedoch das Ziel.

Sie werden in das System der Voucherfinanzierung integriert, es ist zu beachten, dass den staatlichen Schulen keine Sonderbehandlung im Vergleich zu den teilnehmenden Privatschulen zu kommen darf.

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