Mutterschutz auch bei Fehlgeburt

Im Falle einer Totgeburt räumt der Gesetzgeber die gleichen Schutzfristen und Rechte des Mutterschutzes wie bei einer regulären Geburt ein, bei einer Fehlgeburt ist dies aber nicht der Fall.

Wir fordern, analog die Regelungen der Schutzfrist auch bei einer Fehlgeburt zur Anwendung zu bringen.

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