Offenlegungspflicht der Finanzgeschäfte für Politiker

Die Junge Liberalen fordern für Landtags- und Bundestagsabgeordnete, Minister, Staatssekretäre, hochrangige Beamte, Bundeskanzler, und Ministerpräsidenten eine Offenlegungspflicht sämtlicher Finanzinstrumente iSd. Art. 4 Abs. 1 Nr. 15 RL (EU) 2014/65.
Nach Niederlegung des Amtes sollen Abgeordnete eine weitere Legislaturperiode sämtliche Finanzinstrumente der Bundestagsverwaltung melden müssen. Für Mitglieder von Regierungen soll diese Pflicht zwei Legislaturperioden betragen

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